HomeOffice: Das kann man mit der Steuererklärung 2020/2021 absetzen

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HomeOffice-Pauschale - Pendler-Pauschale - Steuererklärung Corona und HomeOffice

Wer schon immer von zu Hause im HomeOffice gearbeitet hat, ist mit den Möglichkeiten vertraut, welche Kosten man in der Steuererklärung geltend machen und absetzen kann  meist bestens vertraut. Durch die Corona-Pandemie haben viele Unternehmen ihre Angestellten zur Arbeit ins HomeOffice geschickt. Zu Hause mussten sich viele Menschen erst einmal ein HomeOffice einrichten. Neben den Kosten der Anschaffung der Büroausstattung für das HomeOffice, kommt es auch zu Nachzahlungen in den Nebenkosten. Die von der Bundesregierung geplante und dem Bundestag beschlossene HomeOffice-Pauschale soll hier die finanzielle Belastung im HomeOffice aufgrund höherer Nebenkosten, mindern.

In diesem Artikel zeige ich, welche Kosten man im HomeOffice über die Steuererklärung geltend machen und absetzen kann.

HomeOffice-Pauschale – Das solltest du wissen

Nachfolgend habe ich die wesentlichen Punkte der HomeOffice-Pauschale zusammengestellt

Höhe der HomeOffice-Pauschale

Wer 2020, als auch 2021 im HomeOffice gearbeitet hat bzw. arbeitet kann laut dem Beschluss des Bundestages eine HomeOffice-Pauschale von 600 Euro im Jahr geltend machen. Pro Arbeitstag kann man eine HomeOffice-Pauschale von 5 Euro steuerlich geltend machen, jedoch maximal 120 Tage im Jahr.

HomeOffice-Pauschale vs. Pendlerpauschale

Pro Tag gibt es eine HomeOffice-Pauschale von 5 Euro. Diese jedoch für maximal 120 Tage im Jahr. Die Pendlerpauschale sieht 0,30 Euro je Kilometer vor, die man auf direktem Weg zur Arbeitsstätte benötigt. Bei T3N ist man der Auffassung, dass sich die HomeOffice-Pauschale bis zu einer Entfernung von 16 Kilometer rechnet, weil man über die Pendlerpauschale mit 17 Kilometern 5,10 Euro erhält.

Bei mir liegen die Stromkosten meines Arbeitszimmers (Notebook + 2 Monitore), inklusive Zimmerbeleuchtung, bei 0,30 Euro/ Tag. Somit verbleiben von der HomeOffice-Pauschale noch 4,7 Euro am Tag.

Bei der Pendlerpauschale erhalte ich 0,30 Euro je Kilometer (einfache Strecke (Hin- oder Rückfahrt). In meinem Fall ist das eine Pendlerpauschale von 7,50 Euro für 25 Kilometer. Die reinen Dieselkosten belaufen sich auf 3,57 Euro (abhängig vom Spritpreis). Hier allerdings Hin- und Rückfahrt eingerechnet. Verbleiben noch 3,93 Euro. Reifenabrieb und anderen Verschleis habe ich hier anteilig nicht mit eingerechnet.

Aus meiner Sicht braucht es schon mehr als 17 Kilometer, die man mit dem Auto zurücklegt, damit sich die Pendlerpauschale rechnet gegenüber der HomeOffice-Pauschale rechnet. Erst ab einer Entfernung von 30 Kilometern zur Arbeitsstätte verbleiben nach meinen Berechnungen 4,72 Euro. Wobei auch hier noch nicht die Verschleis von Reifen, Bremsen, Ölverbrauch, etc. mit einkalkuliert ist. Hinzu kommt, dass die reine Fahrzeit auch verlorene Zeit ist.

Die HomeOffice-Pauschale wird wie die Pendler-Pauschale, über die Werbungskosten steuerlich geltend gemacht.

Das kann man im HomeOffice steuerlich geltend machen

Viele Menschen, die durch die Corona-Pandemie von jetzt auf gleich ins HomeOffice gezogen sind, mussten sich zunächst das HomeOffice einrichten. Dazu zählte neben einem Schreibtisch, durchaus auch einem elektrischen Schreibtisch und einem Bürostuhl mitunter auch der private Kauf eines Monitors, einer Dockingstation, ja in manchen Fällen sogar eines Laptops und PCs. Denn nicht jeder Arbeitgeber ermöglichte es seinen Mitarbeitern die Hardware vom Arbeitsplatz mit nach Hause zu nehmen. Doch was kann man davon steuerlich geltend machen und in welchem Umfang?

Anschaffungen für die Einrichtung des HomeOffice, wie ein Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor, als auch PC und Laptop lassen sich über die Steuer absetzen. Wichtig ist, dass die Rechnungen vorliegen. Fällt der Kauf eines Gerätes, wie beispielsweise der Kauf eines Notebooks, bzw. PCs teurer aus, kann man diese Anschaffungen über 2 oder 3 Jahre abschreiben, je nach Höhe des Kaufpreises. Doch auch andere Geräte, wie beispielsweise der Kauf eines Headsets, einer Webcam, oder eines NAS-Systems zur Datensicherung kann in der Steuererklärung aufgeführt und abgesetzt werden.

Auch Kosten für DSL & Smartphone-Verträge lassen sich im Rahmen der HomeOffice Tätigkeit steuerlich geltend machen. Allerdings nur anteilig in Höhe von 20%, maximal jedoch 20 Euro pro Monat. DSL- und Smartphone Kosten werden ebenfalls im HomeOffice über die Wartungskosten erfasst.

Damit ist jedoch noch nicht Schluss. Jeglicher Bürobedarf, vom Bleistift, Papier, Post-It, Briefumschlag, bis hin zu Drucker und Druckerpatronen lässt sich steuerlich geltend machen. Umso wichtiger ist es die Kaufbelege aufzubewahren, um den Nachweis auch erbringen zu können.

HomeOffice-Pauschale und Pendlerpauschale steuerlich geltend machen

Für die HomeOffice-Pauschalte gilt eine Obergrenze von maximal 600 Euro, was 120 Arbeitstagen entspricht. Nun hat ein Jahr jedoch mehr als 120 Arbeitstage und manch ein Angestellter war 2020 ab März im HomeOffice, was mehr als 120 Arbeitstage wären. Da stellt man sich natürlich die Frage, in wie weit man trotz der Arbeit im HomeOffice die anderen Arbeitstage über die Pendlerpauschale abrechnen kann. Tatschlich kann man die Pendlerpauschale nicht geltend machen, wenn man im HomeOffice gearbeitet hat. Auch ist es nicht möglich sowohl HomeOffice-Pauschale, als auch Pendlerpauschale geltend zu machen, weil man beispielsweise am Vormittag von zu Hause aus gearbeitet hat und am Nachmittag mit dem Auto in die Firma gefahren ist.

Steini
Hallo, ich bin Markus, Baujahr 1973 und als Product-Owner bei einem großen Telekommunikationsunternehmen tätig. Den HomeOfficeGadgets-Blog habe ich aufgrund der Corona-Pandemie 2020 ins Leben gerufen, um hier meine HomeOffice Erfahrungen und Gadgets zu teilen. Auf Vernetzungen, als auch PayPal-Kaffeespenden freue ich mich.

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